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30. Mai. 2012

Gläubiger-Desinteresse: Pensionistin entschuldet

 „Wir haben auch gestaunt.“ So kommentiert Peter Kopf, Geschäftsführer der IfS-Schuldenberatung Bregenz, den kuriosen Fall eines Privatkonkurses mit Restschuldbefreiung, in dem die Schuldnerin – eine Pensionistin – genau nichts an alten Schulden beglichen hat. Wie kam es dazu? Die Frau hatte Schulden in Höhe von 43.421,02 Euro angehäuft, eigenen Angaben zufolge gegenüber 23 Gläubigern. Sie wollte die höchst missliche Situation bereinigen und beantragte deshalb ein Schuldenregulierungsverfahren. Die Pensionistin legte zwar, unterstützt durch die IfS-Schuldenberatung, einen Zahlungsplan (7,74 Prozent in sieben Jahren) vor; weil aber zur Tagsatzung kein einziger Gläubiger erschien, um eine Forderung anzumelden, konnte über den Plan nicht abgestimmt werden. Also beantragte die Frau, ein Abschöpfungsverfahren einzuleiten. Drei Jahre später, als nach Abzug der Kosten für die Treuhänderin immerhin deutlich über tausend Euro angespart – und noch immer keine Forderungen angemeldet – waren, beantragte die Pensionistin, das Abschöpfungsverfahren vorzeitig zu beenden: Das ist dann möglich, wenn die Gläubiger nach drei Jahren mindestens 50 Prozent der angemeldeten Forderungen erhalten haben. Das konnte man mit guten Gründen behaupten, hatte die doch glatt hundert Prozent beglichen. Es waren ja eben nur 0 Euro angemeldet worden. Das Bezirksgericht Feldkirch wollte dennoch zuwarten und lehnte den Antrag der Schuldnerin ab: Das Verfahren dauere in der Regel sieben Jahre, und in dieser Zeit könnten sich die Gläubiger noch melden, so die Begründung. Das Landesgericht (2 R 371/11s) teilte diese Einschätzung jedoch nicht: Wenn kein Gläubiger sich melde, dann dürfe das nicht einem vorzeitigen Ende des Verfahrens entgegenstehen.

Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin, Bludenz  

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