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26. Mai. 2011

Geld der Kinder verloren: Gutachter haftet nicht

Die Wirtschaftskrise führte auch dazu, dass Geld von Kindern verloren ging. Dieses darf zwar nur angelegt werden, wenn die Aktien „mündelsicher“ sind, also wenn Verluste als sehr unwahrscheinlich gelten. Doch trotzdem passiert es, dass Kinder schwere Nachteile erlitten. Und in einem aktuellen Fall stellte sich die Frage, ob der Gutachter deshalb haftet. Dieser hatte sich in mehreren für die Constantia-Privatbank angefertigten Werken den Aktien der Immofinanz gewidmet. Im Jahr 2004 suchte eine Mutter ihren Vermögensberater auf. Es ging um die Frage, wie man das Geld der Kinder investiert, das diese durch eine Erbschaft erhalten hatten. Der Berater erzählte ihr von dem Gutachten, dem zufolge die Aktien mündelsicher seien. Die letzten beiden Seiten des Gutachtens faxte er der Mutter. Nach Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht kaufte die Mutter die Aktien. Es folgten Verluste. Nun klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Gutachter. Das Bezirksgericht Innere Stadt wies die Klage ab. Es betonte, dass die Haftung des Gutachters grundsätzlich auf seinen Auftraggeber, also die Bank, beschränkt bleibe. Wenn der Gutachter aber damit rechnen müsse, dass ein Werk auch an dritte Personen gelangt und dass diese darauf vertrauen, dann sei auch hier eine Haftung möglich. Im konkreten Fall könne man den Gutachter aber nicht in die Pflicht nehmen, meinte das Gericht. Denn dieser habe bereits in Punkt eins seines Gutachtens festgestellt, dass sein Werk eine Mündelsicherheit der konkreten Aktien nicht feststellen könne. Er kam nur zum Schluss, dass sie im Rahmen eines sinnvollen Portfoliomixes geeignet seien. Das Erstgericht betonte auch, dass der Gutachter nicht damit rechnen müsse, dass seine Auftraggeberin das Gutachten auf ihrer Homepage anpreise. Das tat die Constantia aber. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte das Urteil. Auch der Oberste Gerichtshof (3 Ob 79/10d) entschied, dass der Gutachter nicht hafte, wenn nur Teile seines Werks weitergegeben würden. Überdies sei das Gutachten aus damaliger Sicht sorgfältig genug erstellt worden. Man dürfe nicht vom heutigen Wissen ausgehen: Sonst „kann sogar der Standpunkt vertreten werden, Aktien seien generell nicht mehr als sichere Anlagen zu bewerten“

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt

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