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7. Mai. 2015

EuGH: Umweltverträglichkeitsprüfung-private Parteistellung

Obwohl Österreich den Ruf besitzt. die längsten Umweltverträglichkeitsprüfungen in der ganzen EU abzuwickeln, hat der EuGH die gesetzlichen Grundlagen hiefür dennoch für unzureichend erklärt.

Bis vor wenigen Jahren hatten in einem solchen Verfahren neben dem  Projektwerber  der Umweltanwalts und die Standortgemeinde Parteistellung. Dies hat die EU-Kommission vor 3 Jahren gerügt. Österreich reagierte mit eingeschränkter Mitsprache von Umweltorganisationen. Anrainer und Bürgerinitiativen sind weiterhin nicht eingebunden und können daher gegen einen Bescheid, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, kein Rechtsmittel ergreifen.

In einem neuen Erkenntnis hat nun der EuGH (C 570/13 vom 16.04.2015) festgestellt, dass dieser Passus gegen die sogenannte Aarhus-Konvertion verstoße. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass der österreichische Gesetzgeber das UVB-Gesetz neuerlich novellieren muss.

Es ist abzusehen, dass in Zukunft Bauprojekte noch schwieriger werden, Verfahren noch länger dauern. Anrainer werden gegen Feststellungsbescheide vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen können. Dazu kommt, dass die zuständigen Behörden personell unterbesetzt sind. Österreich wird wohl den eingangs genannten zweifelhaften Ruf "verteidigen".

Kategorien: Sonstiges

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