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25. Apr. 2014

EuGH: Säumnisstrafe ohne Anhörung unzulässig?

Der EuGH hegt Bedenken gegen die österreichische Regelung, wonach bei Überschreitung der neunmonatigen Frist zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen gegen die Kapitalgesellschaft, die eine in Österreich ansässige Zweigniederlassung hat, sofort eine Mindestgeldstrafe von 700 Euro verhängt wird, ohne zuvor eine Aufforderung an sie zu richten und ohne ihr die Möglichkeit zu geben, zu der ihr vorgeworfenen Säumnis Stellung zu nehmen (vgl §§ 277, 280a, 283 UGB). Nach Ansicht des EuGH ist diese österreichische Regelung mit der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV und 54 AEUV), den Grundsätzen des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und der Wahrung der Verteidigungsrechte (Art 47 EU-Grundrechtecharta und Art 6 EMRK) sowie Art 12 der Elften RL 89/666/EWG vereinbar (EuGH 26. 9. 2013, C-418/11, TEXDATA Software)

Kategorien: Sonstiges

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