Mehr als ein Jahr lang hat dein Nachbar die Frau mehrmals wöchentlich nachgestellt. Er ging auf der Straße hinterher, filmte und fotografierte sie. Auch von seinem Traktor aus machte er Aufnahmen in der Schlafzimmer der Frau. Er war schon strafrechtlich verurteilt worden. Das Zivilgericht sprach 5.000 € Schmerzengeld für die psychischen Beeinträchtigungen ohne Krankheitswert aufgrund der mehr als ein Jahr andauernden beharrlichen Verfolgung (mehrmals wöchentlich; in Form von Nähe suchen, Hinterhergehen, Filmen und Fotografieren, auch von der Straße aus in das Schlafzimmer) und einer einmaligen sexuellen Belästigung zu. OGH 15. 12. 2015, 8 Ob 129/15a