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18. Okt. 2013

Ein Arzt muss im OP-Saal bleiben

Eine Patientin ist nach einer Operation vom Operationstisch gefallen und der Oberste Gerichtshof hatte sich mit der Frage der Haftung für die erlittenen Verletzungen zu befassen.

Zunächst hatte der operierende Arzt nach erfolgreicher OP den Saal verlassen (seine Haftung war nicht mehr strittig). Zurück blieben der Anästhesist und ein Pfleger. Dann verließ auch der Anästhesist kurz den Saal. Der Pfleger allein war jedoch nicht imstande, die „noch relativ oberflächlich narkotisierte“ Patientin am Fallen zu hindern. Schuld am Sturz fühlte sich der Anästhesist aber nicht: Er erklärte vor Gericht, nur für das Aufwachen von Patienten zuständig zu sein.

Das ließ der OGH (7 Ob 85/13w) nicht gelten: Der Anästhesist hätte den Operateur auffordern müssen dazubleiben. Wenn er das verabsäume, übernehme er dessen Pflichten und hafte.

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