„Wer gehackt wurde, muss Haftung befürchten“ - unter dieser Überschrift befasst sich die PRESSE eingehend mit der Frage, ob und in wie weit eine Firma, die ihr anvertraute Daten nicht sorgfältig genug schützt zu Schadenersatz herangezogen werden kann, wenn diese Daten durch ein Leck an die Öffentlichkeit kommen bzw. der Datenbestand „gehackt“ wurde.
Die in einem solchen Falle heranzuziehende Gesetzesstelle ist aber, nach Auffassung der Autoren dieses Artikels etwas schwammig gefasst (unglücklich formuliert), insbesondere stößt auf, wie der Begriff „systematische und schwerwiegende“ unrechtsmäßige Verwendung von Daten im Anlassfall falsch zu interpretieren sei. (http://ow.ly/6Whne) Da die Industriespionage auch in Österreich in nicht unerheblichem Maße vorkommt, ist Firmen schon aus eigenem Interesse zu raten, beim Schutz sensibler Daten höchstmögliche Sorgfalt anzuwenden.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt Bludenz