1963 wurde ein Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EWG abgeschlossen. Ziel und Zweck dieses Abkommens war, türkischen Bürgern, die hier leben (und nicht illegal eingereist waren) die uneingeschränkte Gewährung der klassischen, europäischen Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, Arbeitserlaubnis und bestimmten Fällen auch Familiennachzug. Der Europarechtsexperte Stefan Brocza befasst sich in einem Presseartikel (http://ow.ly/6X3HY) eingehend damit, dass dieses Abkommen, dass mittlerweile Gemeinschaftsrecht wurde von den Mitgliedsländern regelmäßig und systematisch missachtet, was zu regelmäßigen Verurteilungen vor dem europäischen Gerichtshof führt.
Dr. Roland Piccolruaz sen.