Anleger wollten eine relative konservative Veranlagung, die aber eine etwas höhere Rendite als das Sparbuch erzielen sollte. Es wurden die Papiere eines Immobilienfonds eingekauft, der eine 100%ige Kapitalgarantie gegeben hat. In der Folge wurde der Wertpapierevident insolvent. Über das Insolventrisiko sind die Anleger nicht aufgeklärt worden. Sie waren der Meinung, dass die 100%ige Kapitalgarantie quasi auch eine 100%ige Sicherheit bedeuten würden. Auf die hohe Gefahr einer Insolvenz ist nicht hingewiesen worden. Das sah der Oberste Gerichtshof als fahrlässig an (OGH 24.04.2013, 9 Ob 50/12m).
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz