In Kärnten war zu entscheiden ob für das
Aufstellen von Containern Zahlungen an Gemeinden und das Einholen von entsprechenden
Berechtigungen erforderlich sind.
Der
Kärntner Landeshauptmann war der Auffassung, dass
Altkleider Gegenstände seien, deren sich der Besitzer in der Regel
entledigen wolle. Der Besitzer brauche die Kleidung nicht mehr und wolle sie weggeben. Das Gefühl, dabei etwas
Gutes zu tun, weil die Kleider möglicherweise von anderen Leuten wieder verwendet würden, stelle nur einen
Nebeneffekt dar.
Der
Verwaltungsgerichtshof (2014/07/00 32) bestätigte diese Rechtsauffassung. Er fügte an, dass das Schicksal der Kleidungsstücke zum Zeitpunkt des Einwerfens nicht bestimmt sei. Sie würden in der Folge einem
Sortierprozess unterzogen. Da entscheide sich,
ob sie überhaupt
wieder verwendet würden oder im textilen rechts
Müll landeten