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Versteigerungen nunmehr auch durch Rechtsanwälte und Immobilienmakler

Mit 01. Jänner 2009 tritt eine Änderung im Feilbietungsrecht ein. Eine freiwillige öffentliche Versteigerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten ist damit nicht mehr ausschließlich Notaren vorbehalten.

Die freiwillige Feilbietung wird aus der Gerichtszuständigkeit ausgegliedert. Auf Wunsch kann die Versteigerung auch durch einen Rechtsanwalt oder eben auch durch einen befugten Immobilienverwalter durchgeführt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine Versicherung abgeschlossen worden ist mit einer Versicherungssumme von mindestens € 400.000,00 pro Versicherungsfall.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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