suchen

Zuschlag dank Referenzen

Öffentliche Auftraggeber dürfen Referenzprojekte eines Bieters zunächst nur zur Überprüfung der Eignung berücksichtigen. Dennoch können frühere Leistungen in die Bewertung des Anbots selbst einfließen.

Das Vergaberecht unterscheidet grundsätzlich und strikt zwischen der Prüfung der Eignung der Bieter und der Bewertung der eingereichten Angebote. Der Europäische Gerichtshof sieht dies sehr streng: In der Entscheidung „Lianakis“ (C-532/06 vom 24.1.2008) heißt es, dass für den Zuschlag solche Kriterien ausgeschlossen sind, da sie nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen.
Dieser strenge Grundsatz ist mittlerweile in Österreich – zu Recht -  aufgeweicht worden. Denn besonders bei großen oder besonders anspruchsvollen Projekten, für die es keine Vergleichswerte gibt, muss der Auftraggeber neben dem Preis auch die Ausführungssicherheit im Auge behalten. Der Verwaltungsgerichtshof hat inzwischen entschieden (2009/04/0024), dass die Qualifikation des Schlüsselpersonals nicht als Zuschlagskriterium ausgeschlossen ist. Dieser Zugang ist richtig. Denn die Erfahrung des Bieters, beziehungsweise seiner Mitarbeiter, kann entscheidend dafür sein, ob der Bieter die geforderte Leistung überhaupt erfüllen kann. In besonderen Fällen gibt sie auch Auskunft über die Qualität der Leistung.
 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.