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Verkehrssünder werden europaweit verfolgt


Wer im EU-Ausland „geblitzt” wird, muss künftig mit einer Strafe rechnen.

Die EU geht nun geschlossen gegen Verkehrssünder vor. Neue Vorschriften erlauben den Behörden der Mitgliedsstaaten den Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in allen EU-Ländern.

Die neuen Regeln wurden im Februar 2015 verabschiedet. Sie sollen die Verkehrssicherheit verbessern und dafür sorgen, dass alle Verkehrsteilnehmer innerhalb der Europäischen Union gleich behandelt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich die ursprünglichen Bestimmungen über die polizeiliche Zusammenarbeit für rechtswidrig erklärt. Deshalb musste sich das EU-Parlament auf neue „Spielregeln” verständigen. Wenn sich innerhalb von zwei Jahren auch Großbritannien, Irland und Dänemark beteiligen, gelten diese in allen 28 EU-Mitgliedstaaten.

Die Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte ermöglichen den Behörden der Mitgliedstaaten den Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in allen EU-Ländern, um Verkehrssünder zu identifizieren. Der Daten-Austausch bezieht sich auf folgende Verkehrsdelikte:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Überfarhen eines roten Lichtzeichens
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nichttragen eines Schutzhelms
  • Unbefugte Benutzung eines Fahrzeuges und
  • Rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Die EU-Richtlinie soll zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Verkehrsdelikten führen.

Jeder in der EU soll gleich behandelt werden, egal wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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