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Neues Familienrecht bringt mehr Flexibilität

Das Parlament hat wichtige Änderungen im Familienrecht beschlossen. Die Novelle konzentriert sich auf zwei Punkte: Eheleute sollen mehr als bisher im Vorhinein regeln können, was mit ihrem Vermögen im Fall einer Scheidung geschieht. Überdies werden Normen für die steigende Zahl von Patchworkfamilien geschaffen. Die Neuerungen im Detail:

Klare Vorab-Regelung über die Ehewohnung
Wenn ein Partner die Wohnung in die Ehe einbringt, kann er sie derzeit nach der Scheidung verlieren (etwa weil der andere Teil darauf angewiesen ist). Die Novelle sieht nun aber vor, dass man per Notariatsakt fixieren kann, wem die Ehewohnung später im Falle einer Scheidung gehören soll. Unter besonderen Umständen kann es trotzdem sein, dass der Partner in der Wohnung bleiben darf. Etwa dann, wenn dieser Partner ein behindertes Kind betreut und die dafür ausgestaltete Wohnung benötigt. Doch auch in diesem Fall würde der Expartner Eigentümer bleiben.

Vereinbarung über (faire) Aufteilung des Vermögens
Bereits jetzt kann per Notariatsakt festgelegt werden, was mit den ehelichen Ersparnissen passiert. Dies wird auch weiterhin gelten. Neu ist, dass Eheleute über das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen (Auto, Einrichtungsgegenstände) eine Vereinbarung treffen können. Dafür reicht ein schriftlicher Vertrag (ohne Notar) aus. Auch hier gibt es eine Einschränkung: Ist die Vereinbarung besonders unfair gehalten, kann der Richter sie für unwirksam erklären.

Patchworkeltern haben Rechte und Pflichten
Heiratet ein Paar und bringt ein Teil Kinder mit, so hat auch der andere bestimmte Obsorgerechte: Der Ehepartner darf bei alltäglichen Fragen (etwa Entschuldigung für den Turnunterricht) als Rechtsvertreter auftreten. Stiefeltern wird es aber auch künftig nicht erlaubt sein, über medizinische Behandlungen des Kindes zu bestimmen. Ohne Trauschein gibt es keine Rechte bei Kindern des Partners.
Unabhängig vom Trauschein bekommt man aber Pflichten, wenn man mit den Kindern des Partners zusammenwohnt. Der Partner muss alles Zumutbare unternehmen, um das Kindeswohl zu gewährleisten.

Leichterer Weg zum Unterhaltsvorschuss
Zahlt der (Ex-)Partner nicht für das Kind, springt Papa Staat künftig leichter ein. Man muss nicht mehr beweisen, dass man zuvor vergeblich versucht hat, den Unterhaltspflichtigen zu pfänden.

Vor Gericht keine Aussage gegen Lebenspartner
Nur mit Trauschein konnte man bisher bei Gericht eine Zeugenaussage gegen den Partner verweigern. Die neue Regelung sieht nun vor, dass niemand gegen den Lebensgefährten aussagen muss.

Antiquierte Normen verschwinden
Kaum angewandte Bräuche wie die Morgengabe werden gestrichen. Weiterhin geben wird es die „Ausstattung“ („Starthilfe“ für die Braut auf Kosten der Eltern).
Im Familienrecht könnte es in dieser Legis-la-turperiode aber „noch einige weitere Re-for-men“ geben, sagt Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner. So will sie über die Frage diskutieren, ob das (etwa in der Unterhaltsfrage mitentscheidende) Verschuldensprinzip bei Scheidungen noch zeitgemäß ist. Zum Thema Homo-partnerschaft will die Regierung Ende des Jahres eine konkrete Regelung beschließen.

Beratung vor der Scheidung
Nicht eingeführt wird eine Beratungspflicht vor Scheidungen. Der Richter muss bloß auf die Möglichkeit einer Beratung hinweisen. Aus der Praxis müssen wir aber jedem Paar raten, sich bei der Trennung juristischen Rat zu holen. Denn der Scheidungsrichter hat keine Aufklärungspflichten. Er haftet auch nicht für eventuelle Nachteile, welche den bisherigen Ehepartnern entstehen, wenn allfällige Fristen versäumt oder etwa Vereinbarungen mit Banken nicht korrekt abgewickelt wurden. Im Sinne einer guten Partnerschaft ist es außerdem sinnvoll, möglichst viele Details bereits vor der Heirat abzusprechen und entsprechend festzuhalten. 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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