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Managerhaftung

Wer viel Verantwortung trägt, kann auch für vieles zur Verantwortung gezogen werden.

Manager, Führungskräfte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschafter einer GmbH haften bei schuldhafter Verletzung Ihrer Pflichten mit ihrem ganzen Vermögen. Entsprechende Vereinbarungen und spezielle Versicherungen bieten guten Schutz: Aber nur, wenn man „rechtzeitig drauf schaut, dass man ihn hat, wenn man ihn braucht“.

Die Haftung für die „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes“  gab es immer schon. Seit einigen Jahren wird sie aber spürbar verschärft angewandt: Bei den mit 1. Jännner 2016 in Kraft getretenen Änderungen des Strafrechtes wurde die Managerhaftung zudem in einigen Punkten erweitert. Wer eine Stellung innehat, die besondere Kenntnisse oder eine spezielle Fachausbildung zur Voraussetzung hat, wird nach „state of the art“ dieses Fachgebietes beurteilt.

Wer trägt Verantwortung?

Ein Spezialist muss sich aber oft auch um Dinge kümmern, die eigentlich nicht in sein Fachgebiet fallen, die ihm aber vom Gesetz aufgebürdet werden: Als Beispiel seien umfangreiche Arbeits- und Umweltschutz-Auflagen oder die unzähligen Vorschriften zum Gläubigerschutz genannt. Haftungsanforderungen für Manager und Führungskräfte sind allgemein umso strenger, je größer der jeweilige Verantwortungskreis ist, je höher die Stellung in der Betriebshierarchie und je höher das Gehalt  ist - obwohl der eigentlich keine Rolle spielen dürfte. Wenn auch Geschädigte mit ihren Forderungen in erster Linie auf die Firma zurückgreifen, so ist doch oft eine Mithaftung des Managers gegeben: Regressforderungen des Dienstgebers sind dann vorprogrammiert.

Risiko beschränken

Das - im Ernstfall existenzbedrohende - Risiko zu minimieren, ist deswegen dringend geboten. Wenn für ein Aufgabengebiet mehrere Verantwortliche bestellt wurden, so ist es ratsam, die Verantwortungsbereiche möglichst klar abzugrenzen und schriftlich festzuhalten.

Im Innenverhältnis kann eine direkte Anweisung durch Gesellschafter oder Vorgesetzte Haftungsfreiheit bedeuten. Auch hier ist zu empfehlen, den Vorgang schriftlich zu dokumentieren.

Schließlich gibt es sogenannte D&O- Versicherungen (Directors & Officers) die zu Preisen, welche auch für kleine und mittlere Betriebe erschwinglich sind, einen großen Teil der Risiken abdecken. Zunächst einmal treten sie für die Anwaltskosten in Vorlage, wird eine Haftung festgestellt, so übernehmen sie diese im Rahmen des Vertrages. Wir beobachten immer wieder, dass sich Manager mit solchen Fragen erst befassen, wenn ein Haftungsfall bereits eingetreten ist. Meist ist es dann zu spät...

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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