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Kompetenzen, neue Steuern, Konsequenzen



Nach mehrjähriger Vorlaufzeit wurden Anfang Mai die Daten sämtlicher Grundbücher in Österreich auf ein neues System umgestellt. Innert nur einer Woche ging die Datenübertragung anscheinend problemlos vonstatten. Allerdings ist noch nicht ganz klar, ob wirklich sämtliche Daten „mitübertragen“ wurden.
Mit wesentlich weniger Vorbereitung – als schnelle Geldbeschaffungsaktion – wurde die neue Immobilienertragssteuer eingeführt. Experten gehen davon aus, dass in dieser Sache noch Änderungen notwendig sein werden beziehungsweise, dass der Verfassungsgerichtshof Teile dieser neuen Besteuerung - wie etwa das Verbot des Verlustausgleichs -  als verfassungswidrig aufhebt.

In dieser Ausgabe beleuchten wir weiters zwei interessante Entscheidungen, die einerseits die Vertretungsbefugnis von Gemeinden (bzw. des Bürgermeisters) betreffen, andererseits die Konsequenzen von vorbehaltslosen Schlussrechnungen im Bauwesen aufzeigen.

Wir hoffen, dass Sie auch diesmal wieder etwas Interessantes in unserem Paragraphen & Mehr finden.

Dr. Stefan Müller

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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