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Treuhänder gibt Sicherheit bei Kaufgeschäften

Wenn ein Treuhänder die Abwicklung der Geldflüsse übernimmt, kann beim Immobilienkauf nichts schief gehen. Der Verkäufer ist sich sicher, dass eine Übertragung der Liegenschaft im Grundbuch nur dann erfolgt, wenn das Geld bereits auf dem Treuhandkonto liegt. Andererseits weiß der Käufer, dass sein Geld erst ausbezahlt wird, wenn er als Eigentümer eingetragen ist und bis auf die vereinbarten Lasten keine weiteren im Grundbuch mehr enthalten sind.
Der Vertragsverfasser übernimmt oft auch gegenüber einer oder mehreren Banken die Treuhandschaft. Er erhält von diesen für eingetragene Hypotheken eine Löschungsquittung, wenn er wiederum garantiert, dass aus dem Kaufpreis, der bei ihm hinterlegt wird, der offene Saldo abgedeckt wird.

Kaufpreisgarantie
Häufig finanziert der Käufer die Immobilie mit einem Darlehen. Er kann aber der Bank erst dann eine Sicherstellung im Grundbuch geben, wenn ihm das Grundstück gehört. Die Bank vertraut deshalb dem Treuhänder das Geld an, wenn dieser garantiert, dass gleichzeitig mit der Grundbuchseintragung des Käufers das entsprechende Pfandrecht eingetragen wird. Diese Abwicklung bringt oft eine nicht unbeträchtliche Zinsersparnis. Denn der Treuhänder beschleunigt die Auszahlung des Kaufpreises meist wesentlich.

Risiko ist abgesichert
Nur ein Fachmann kann abschätzen, welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um derartig vielseitige Treuhandschaften risikolos abzuwickeln. Wir stehen Ihnen in dieser Hinsicht gerne zur Verfügung. Wie die meisten Vorarlberger Anwälte sind wir Mitglied bei der Vorarlberger Treuhandrevision. Das bedeutet, dass unsere Treuhandgeschäfte bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer gemeldet sind und die ordnungsgemäße Abwicklung überwacht wird. Sollte tatsächlich einmal etwas „schief laufen“, sind wir umfassend versichert. Unsere Klienten gehen also keinerlei Risiken ein, wenn Sie uns die Treuhandschaft anvertrauen.

 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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