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Sicherheit für alle Vertragspartner

Wird ein Rechtsanwalt bei Eigentums-Übertragungen als Treuhänder eingeschaltet, ist bestmögliche Sicherheit für alle Vertragsparteien gewährleistet. Der Treuhänder nimmt den vereinbarten Betrag für den Verkäufer in Empfang und deponiert das Geld auf einem Sonderkonto. Erst wenn alle Bedingungen der Treuhandschaft eingetreten sind - etwa das Eigentumsrecht im Grundbuch oder der neue Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen ist - zahlt der Treuhänder an den Verkäufer aus. So ist sichergestellt, dass die Kaufsumme unangetastet zur Verfügung steht, falls bei der Eintragung in das Grundbuch, Firmenbuch, oder bei der sonstigen Abwicklung Probleme auftreten und der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden muss.

Gerade bei Immobilientransaktionen kommt es oft vor, dass von der Kaufsumme noch eingetragene Pfandrechte abgedeckt werden müssen, damit der Käufer unbelastet ins Grundbuch kommt. In einem solchen Fall übernimmt der Treuhänder von der Bank Löschungsquittungen mit dem Versprechen, den offenen Betrag aus dem Kaufpreis an die Bank auszubezahlen. So ist sichergestellt, dass gleichzeitig mit der Eigentumseintragung auch die Pfandrechte im Grundbuch gelöscht werden.

Die Immobilienertragssteuer wird vom Treuhänder beim Grundstücksverkauf gleich vom Kaufpreis abgeführt. Der Verkäufer ist damit sicher, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen aus der Liegenschaftstransaktion nachgekommen ist.

Treuhandaufsicht

Durch eine solche Treuhandschaft können Transaktionen wesentlich schneller abgewickelt werden. Die Gelder auf dem Treuhandkonto werden von der Rechtsanwaltskammer im Rahmen der sogenannten „Treuhand-Revision“ überwacht und versichert. Allenfalls Geschädigte haben also Versicherungsdeckung.

Darüber hinaus haftet der Rechtsanwalt als Vertragsverfasser im Rahmen einer Treuhandschaft gegenüber sämtlichen Vertragsparteien für die anwaltliche Sorgfaltspflicht. Der Anwalt muss die Vertragsparteien auch über Risiken wie zum Beispiel außerbücherliche Dienstbarkeiten aufklären. Er ist zwar grundsätzlich an die Aufträge seiner Klienten gebunden, aufgrund der beruflichen Qualifikation ergeben sich jedoch Grenzen. Der Anwalt muss den Mandanten etwa warnen, wenn er nachteilige Anweisungen gibt. Der Anwalt ist übrigens für etwaige Fehler, unabhängig von der Treuhandversicherung der Rechtsanwaltskammer, gesondert versichert.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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