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Neu: Mehr Flexibilität bei Scheidung

Gerade bei Gastronomen kommt es häufig vor, dass sich die Ehewohnung im Betrieb befindet. Kam es zur Scheidung, führte dies immer wieder zu Problemen. Deutliche Verbesserungen verspricht eine Novelle des Familienrechts, welche im Parlament beschlossen wurde. Denn nun können die Eheleute im Vorhinein per Notariatsakt fixieren, wem die Ehewohnung im Falle einer Scheidung gehören soll.
Unter besonderen Umständen kann es zwar trotzdem sein, dass der Partner in der Wohnung bleiben darf. - Etwa dann, wenn dieser ein behindertes Kind betreut und die dafür ausgestaltete Wohnung benötigt. Doch auch  in diesem Fall würde der Ex-Partner Eigentümer bleiben.

Vermögen fair geteilt
Wie schon bisher kann weiterhin per Notariatsakt festgelegt werden, was mit den ehelichen Ersparnissen passiert. Zusätzlich besteht nun aber die Möglichkeit, dass Eheleute über das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen (Auto, Einrichtungsgegenstände) eine Vereinbarung treffen. Dafür reicht ein schriftlicher Vertrag (ohne Notar) aus. Ist die Vereinbarung allerdings besonders unfair gehalten, kann der Scheidungs-Richter sie für unwirksam erklären.

Aufteilung der Firma
Nach wie vor gilt, dass das Unternehmen, welches nur einem der Ehepartner gehört, nicht aufgeteilt wird. Dies hat den Sinn, die Substanz des Betriebes zu sichern. Eheliche Ersparnisse oder Gebrauchsvermögen, die in ein Unternehmen eingebracht wurden, sind jedoch wertmäßig in die Aufteilung einzubeziehen.
„Allerdings muss sich derjenige, der nicht im Unternehmen tätig war, alle Vorteile anrechnen lassen, die er während der Ehe daraus gezogen hat,” erklärt Rechtsanwältin Dr. Petra Piccolruaz die gesetzlichen Einschränkungen. Außerdem werde geprüft, inwieweit es sich bei den Investitionen um Gewinne handelt, die aus dem Unternehmen stammen. Dr. Piccolruaz: „Solche Einzahlungen werden wiederum nicht berücksichtigt, um den Fortbestand des Unternehmens nicht  zu gefährden.” Der mitarbeitende Ehegatte hat aber auch rückwirkend im Falle der Scheidung Anspruch auf eine angemessene Entlohnung.
Gerade im Hinblick auf Krisenzeiten empfiehlt die Juristin, rechtzeitig Privat- und Firmenvermögen zu trennen, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Eine diesbezügliche Beratung lohnt sich auf jeden Fall.
 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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