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Die neue Immobilienbesteuerung

Die bisher geltende zehnjährige Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen wird abgeschafft. Künftig zahlt jeder beim Verkauf einer Immobilie 25% Steuer von der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Dies gilt bei Verkäufen ab dem 1. April 2012. Für Immobilien, die man schon vor dem 1. April 2002 erworben hat, wird pauschal ein Gewinn von 14 Prozent angenommen. Verkauft man also eine Liegenschaft um 100.000 Euro, sind automatisch 14.000 Euro mit 25 Prozent zu versteuern, das heißt 3,5 Prozent vom Gesamterlös.

Wenn der Hauptwohnsitz zwei Jahre nach der Anschaffung beziehungsweise Errichtung oder nach fünf Jahren Benutzung (innert der letzten zehn Jahre vor Verkauf) veräußert wird, ist dieser Erlös einkommenssteuerfrei. Für Verkäufer, die während der bisherigen Behaltefrist von zehn Jahren nach dem 1. April 2012 verkaufen, verbessert sich die Situation. Sie müssen den Gewinn nur noch mit 25 Prozent und nicht mehr mit dem normalen Einkommenssteuersatz versteuern. Für Wertzuwächse bei Umwidmungen in Bauland ab dem 1. Jänner 1988 müssen 15 Prozent Steuer vom Verkaufserlös abgeführt werden. Wurde ein Grundstück erst nach dem 1. April 2002 erworben, fordert der Staat auch bei Umwidmungen 25 Prozent vom Veräußerungsgewinn an Steuern ein.Hat man eine Liegenschaft länger als zehn Jahre im Eigentum gehabt, wird nach Ablauf von zehn Jahren ein Inflationsabschlag von zwei Prozent pro Jahr vom „Gewinn“ abgezogen, maximal jedoch 50 Prozent.  Dieser Maximalbetrag ist somit nach einer Behaltedauer  von 35 Jahren erreicht.

Was ist zu beachten?
Aufwendungen, die man für die Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden geleistet hat, sowie sämtliche Nebenkosten, die mit dem Kauf einhergehen (Maklerkosten, Rechtsanwaltskosten, usw.) mindern den Gewinn und in der Folge die Steuerforderungen. Es ist daher künftig auch für Privatpersonen wichtig, sämtliche Rechnungen, die man für Aufwendungen in ein Gebäude oder für den Kauf von Immobilien hat, aufzubewahren. Die neuen Bestimmungen lassen noch viele Fragen offen. Wir arbeiten eng mit Steuerspezialisten zusammen und sind sicher, dass wir Ihnen bald weitere Möglichkeiten eröffnen können, um beim Immobilienverkauf Steuern zu sparen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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