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Facebook und die Arbeitswelt

Es ist unvermeidlich, dass in Facebook veröffentlichte Postings (Kommentare, Videos, Fotos, Links) auch (potenziellen) Arbeitgebern zur Kenntnis kommen und für Einstellungen, Kündigungen oder Entlassungen Entscheidungsgrundlage sein können. Noch gibt es keine Entscheidungen, in wie weit dies zulässig ist, wohl aber allgemein gültige Regeln.
Jeder Facebook-User kann zwar entscheiden, wer seine privaten Daten und Postings lesen darf - nur Freunde oder auch die Freunde von Freunden oder alle. Die „Freunde“ kann man sich zwar aussuchen, was diese aber weitergeben, hat niemand in der Hand. Daher muss jeder User davon ausgehen, dass alle seine Postings und Daten öffentlich werden können.  Dies gilt auch für „Gefällt mir– Klicks”. Der spontane Kommentar sollte nicht unter bedenkliche Beiträge gesetzt werden.

Gezielte Nachforschungen
Personalchefs nutzen auf Facebook hochgeladene Informationen. Man kann ihnen dies nicht verübeln. Es wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass sie Dinge erfahren, die für Stellenbewerber nachteilig sind. Allerdings ist das gezielte Ausforschen und Auswerten von Facebook-Einträgen unzulässig, wenn es um Informationen geht, die nicht Thema eines Vorstellungsgesprächs sein dürfen (Gesundheitszustand, Vermögensverhältnisse, religiöse oder politische Anschauung etc.). Eine gezielte Überwachung von Arbeitnehmern über das soziale Netzwerk wäre nur erlaubt, wenn konkrete Verdachtsmomente für ein rechts-widriges Verhalten vorliegen. Ob sich Arbeitgeber an diese Regeln halten, ist kaum zu überprüfen, wenn die Facebook-Infos nicht gerade schriftlich als Entscheidungsgrundlage festgehalten wurden. User sollten deshalb mit privaten Kommentaren sorgsam umgehen. Ein Schutz wäre ein automatisches Verfallsdatum, das aber erst in Diskussion steht. Die sozialen Netzwerke werden wohl immer eine Fundgrube für Personalchefs bleiben.


 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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