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Vermögenstransfer

Für die Bereiche Vertrags- und Wirtschaftsrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Piccolruaz & Müller in Vorarlberg (und darüber hinaus) eine feste Größe mit einer ansehnlichen Zahl von Klienten, wie Unternehmen, Gemeinden, Hoteliers und Privaten.

Unternehmensübergabe
Gerade der Transfer von Vermögen, insbesondere wenn hierbei auch Unternehmen übergeben werden, bedarf eines umfassenden Blickes für die verschiedensten Rechtsbereiche. Es spielen hier sowohl unternehmerische Aspekte wie z.B. gesellschaftsrechtliche, gewerberechtliche oder haftungsrechtliche Überlegungen eine Rolle, als auch familienrechtliche Überlegungen in Bezug auf Ehe- oder Erbrecht. Es stehen in Österreich, vor allem in Westösterreich, in den nächsten Jahren eine hohe Anzahl Generationswechsel in Unternehmen an. Hier sind verschiedenste Modelle möglich, wie derartige Vermögenstransfers sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer optimal gestaltet werden können. Neben einer langsamen Übergabe und sukzessiver Einbindung des Übernehmers in die Geschäftsführung ohne vorerst eine Übertragung vorzunehmen, besteht auch die Möglichkeit einer Unternehmensverpachtung oder einer entgeltlichen Übergabe gegen Leibrente für einen gesicherten Lebensabend.

Fremd oder in der Familie
Unterschieden werden muss natürlich auch, ob eine Übergabe innerhalb des Familienverbandes stattfindet oder an eine fremde Übergabe gedacht ist. Jede Unternehmensnachfolge stellt sicherlich einen Sonderfall dar. Generallösungen gibt es hier nicht. Bei der Unternehmensübergabe ist auch zu berücksichtigen, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft handelt. Die einzelnen Schritte müssen individuell abgestimmt werden. Es kann in diesem Zuge auch vernünftig sein, die bestehende Firma umzugründen, um so auf einen optimalen Wechsel vorzubereiten.

Übergabeplan
Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass derartige Unternehmensnachfolgen, aber auch private Vermögenstransfers nur mit einer guten und vernünftigen Übergabeplanung durchgeführt werden können. Daneben ist für jeden Unternehmer, aber auch für einen Privaten wesentlich, dass er eine Katastrophenplanung vorsehen muss. Das heißt, im Falle eines plötzlichen, krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Familienbetrieb oder aber auch bei plötzlichem Tod ist es wichtig, eine vorausschauende Regelung zu treffen, ansonsten sind Familienstreitigkeiten geradezu vorprogrammiert.

Dr. Stefan Müller
Spezialist für Gesellschafts- und Erbrecht

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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