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Neuerungen zum Jahresbeginn

Mit 1. Jänner ist das neue Erbrechtsgesetz in Kraft. Es hat sich einiges geändert. Deshalb sollte man bestehende Testamente überprüfen beziehungsweise überlegen, ob es Sinn macht, den Nachlass nun zu regeln.

Außerdem widmen wir uns in dieser Ausgabe von ”Paragraphen & Mehr” der Verwendung der Gewinne von GmbHs. Wir legen den Fokus auf die sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttung“, weil wir immer wieder feststellen, dass in dieser Hinsicht vor allem in kleineren Betrieben oft Fehler gemacht werden. Die Folgen (Rückforderungen) können gravierend sein. Außerdem beleuchten wir die Frage, ob - und unter welchen Voraussetzungen - der Gewinn einer GmbH abweichend von den Beteiligungsverhältnissen ausgeschüttet werden kann. Informieren Sie sich auch über das sehr komplexe Mietrecht und das Wegerecht, welches immer wieder die Gerichte beschäftigt!

Ich hoffe, Sie sind gut ins Neue Jahr gestartet. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Vergnügen bei der Lektüre.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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