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Das neue Erbrecht und seine Folgen

Seit 1. Jänner gilt das neue Erbrecht. Bestehende Testamente sollten überprüft und eventuell abgeändert werden.

Seit dem 1. Jänner gilt das neue Erbrecht. Das sind die wichtigsten Änderungen und die damit verbunden Problemfelder im Überblick:

Pflichtteilsrecht

Der Pflichtteil - also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - wird nur noch unter dem Ehegatten und den direkten Nachkommen aufgeteilt. Die Eltern des Verstorbenen haben keine Ansprüche mehr.

Ehegatten und eingetragene Partner

Wurde kein Testament verfasst und sind keine Kinder erbberechtigt, erhält der Ehegatte zwei Drittel des Nachlasses, der Rest steht den Eltern zu. Ist ein Elternteil oder sind sogar beide verstorben, erbt der Ehepartner zusätzlich deren Anteile. Eingetragene Partner sind Ehegatten gleichgestellt. Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und die Gemeinschaft mindestens schon drei Jahre vor dem Ableben bestand, hat der Lebensgefährte ein außerordentliches Erbrecht. Jedenfalls kann er die gemeinsame Wohnung und das Inventar ein Jahr lang weiter nutzen - außer es gibt eine anderslautende testamentarische Regelung.

Automatisches Erlöschen

Ein Testament zugunsten eines Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten wird durch die rechtskräftige Scheidung beziehungsweise Auflösung der Partnerschaft/Lebensgemeinschaft automatisch aufgehoben. Wer das  nicht möchte, muss dies in einem Testament explizit verfügen.

Pflegevermächtnis

Nahe Angehörige, die in den letzten drei Jahren mindestens sechs Monate lang erhebliche Pflegeleistungen erbracht und dafür weder Geld erhalten haben noch im Nachlass bedacht wurden, sind begünstigt.

Schenkungen im Todesfall

Mindestens ein Viertel des Vermögens muss für die normale Vererbung verbleiben und frei von Schulden sowie Pflichtteilsansprüchen sein. Soweit eine Schenkung auf den Todesfall in das verbleibende Viertel eingreift, ist die Schenkung unwirksam. Da zum Schenkungszeitpunkt noch nicht klar ist, was am Todestag vom Vermögen übrig ist, werden solche Schenkungen wohl immer wieder angefochten werden.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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