suchen

Berufsbild

Es ist nicht leicht, den eigenen Berufsstand objektiv darzustellen. Leicht verliert man sich in Weitschweifigkeit. Ich habe mich daher bewußt auf einige wichtige Punkte konzentriert und die Darstellung gestrafft. Im Rahmen einer solchen Publikation ein vollständiges Bild des Rechtsanwaltes zu zeichnen, ist unmöglich.

Ausbildung

Sie beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Anschließend erfolgt in der Regel das Doktoratstudium. Neben der Verfassung einer Dissertationsschrift sind diverse Prüfungen abzulegen. Das Doktoratstudium dauert ca. 18 Monate. Nach Abschluß der universitären Ausbildung erfolgt eine fünfjährige praktische Tätigkeit, wobei hievon zumindest neun Monate bei Gericht zu absolvieren sind. Den Abschluß bildet die Rechtsanwaltsprüfung. Die Ausbildung zum Rechtsanwalt beträgt somit insgesamt ca. 12 Jahre.

Kein Zweifel: Der fertige Rechtsanwalt ist ein gut ausgebildeter Fachmann. Darauf möchte ich deshalb besonders hinweisen, weil immer öfters Institutionen sogenannten "anwaltlichen Schutz" anzubieten versuchen.

In den letzten Jahren entstanden in rascher Folge sogenannte Konsumenten-, Volks-, Umwelt-, Kinder-, Jugendanwälte und sonstige "Anwaltschaften", um bei dem Bürger die gedankliche Verbindung zum freien Rechtsanwalt herzustellen und den Eindruck zu erwecken, die vom Staat oder sonstigen Stellen geschaffenen Servicestellen seien so etwas wie eine unentgeltliche Advokatur. Bei all diesen sogenannten "Anwaltschaften" handelt es sich aber um Berater, die teilweise gar nicht Juristen sind oder zumindest keine derartig umfassende und fundierte Ausbildung haben wie der Rechtsanwalt. Es liegt jedoch auf der Hand, daß diese Einrichtungen sich Ruf und Ansehen der Rechtsanwälte zu Nutze machen und gerne Rechtsanwalt spielen möchten.

Die Unentgeltlichkeit der Beratung solcher "Anwaltschaften" hat einen weiteren gravierenden Nachteil. Es besteht keine Haftung bei Kunstfehlern, weil die Beratung ja kostenlos war.

Unabhängigkeit

Ein Grundpfeiler unserer Tätigkeit ist die Unabhängigkeit vom Staat und anderen Institutionen. Gerade dies ist bei den vorhin zitierten "Anwaltschaften" nicht der Fall. Daß der Rechtsanwaltstand völlig frei ist von jedem staatlichen Einfluß, ist ein unverzichtbarer Grundsatz eines jeden Rechtsstaates. Nur so ist es dem Anwalt möglich, ohne jede Rücksicht für seinen Mandanten den vollen Einsatz zu erbringen. Überall dort, wo die Unabhängigkeit unseres Berufsstandes in Zweifel gezogen oder abzuschwächen versucht wird, ist letztlich der Rechtsstaat in Gefahr. Diese Unabhängigkeit wird von unseren Berufsorganisationen besonders sorgfältig beschützt. Aus diesem Grund sind wir zum Beispiel noch nicht in die staatliche Altersversorgung einbezogen worden. Dies mag Ihnen übertrieben erscheinen. Aber wer soll im Ernstfall gegen jede auch noch so mächtige staatliche Institution oder Persönlichkeit auftreten und die Rechte eines Einzelnen durchfechten, wenn nicht der unabhängige Rechtsanwalt. Von den vorhin erwähnten "Anwaltschaften" ist dies jedenfalls nicht zu erwarten;
in der einen oder anderen Richtung ist ihre Handlungsfreiheit immer beschränkt.

Treue zum Klienten

Eine zweite wichtige Voraussetzung für den unbefangenen Einsatz zu Gunsten seines Klienten stellt die Treuepflicht dar. Dem Klienten und nur ihm ist der Anwalt zur Loyalität verpflichtet. Verletzt er sie, so begeht er einen schweren Verstoß gegen seine Berufspflichten. Der Rechtsanwalt ist aber nicht nur ein loyaler Mitfechter seines Mandanten in Streitfällen. Er steht auch außerhalb des Gerichts mit seinem Wissen seinem Klienten zur Seite, sei dies als Vermittler bei Konflikten, bei Vertragsgestaltungen, Erbfragen, in verwaltungsrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er ist auch als Ausgleich- oder Masseverwalter tätig. Der Rechtsanwalt hat immer zu versuchen, einen sicheren Weg durch den oft undurchdringbar scheinenden Paragraphendschungel zu finden, seinen Klienten vor Schaden zu bewahren und unter Umständen alternative Wege aufzuzeigen, wie auf rechtlich zulässige Weise größtmögliche Vorteile erlangt werden können.

Die unbedingte Loyalität zum Klienten ist also ein Eckpfeiler unserer Berufsausübung und wird durch zwei Vorschriften abgesichert:

a)Schweigepflicht: Der Anwalt muß über alles, was ihm vom Klienten anvertraut wird, Dritten gegenüber verschwiegen sein. Er darf als Zeuge vor Gericht nur aussagen, wenn der Klient ihm dies erlaubt. Der Schutz gilt auch gegenüber den Finanzbehörden. Der Klient darf also seinem Anwalt unbedingtes Vertrauen schenken.

b)Verbot der Doppelvertretung: Ein Anwalt darf keinen Klienten vertreten, wenn er befürchten muß, daß dies zu einer Interessenskollision in Bezug auf einen anderen Klienten führt. Bei Überprüfung dieser Frage sind sehr strenge Maßstäbe anzulegen.

Auch in diesem Zusammenhang sei der Hinweis gestattet, daß die eingangs erwähnten unentgeltlichen "Anwaltschaften" diesen strengen Vorschriften nicht unterworfen sind.

Haftung

Die fachliche Ausbildung bürgt für die angebotene Leistung. Seit Tucholsky wissen wir, daß dort wo Menschen sind, es auch "menscheln" kann. Vor einem Fehler ist daher auch der sorgfältigste Rechtsanwalt nicht gefeit. Im Gegensatz zu den sogenannten "Winkelschreibern" haftet jedoch der Rechtsanwalt mit einer eigens hiefür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für solche Fehler. Details der strengen Haftung werden wir noch genauer ausführen.

Honorar

Daß solche fachliche Ausbildung und Haftung für die gebotene Leistung natürlich nicht gratis ist, muß als Selbstverständlichkeit gelten. Alles muß sich rechnen und jeder Leistung muß eine Gegenleistung gegenüberstehen. Das Anwaltshonorar basiert auf den verschiedensten Grundlagen und ist für den Laien oft nur sehr schwer nachvollziehbar. Nachfolgend haben wir aufgezeigt, wie sich das Anwaltshonorar berechnet. Wir haben unsere Honorarvorschriften auch mit anderen Ländern verglichen und werden die auffallensten Unterschiede exemplarisch darstellen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.