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Nationales Testamentsregister

Jahrelang wird ein Verwandter betreut und gepflegt. Nach seinem Tod kommt es zum Verlassenschaftsverfahren. Die Pflegenden wissen, dass eine letztwillige Verfügung (Testament oder Vermächtnis) zu ihren Gunsten errichtet worden ist, dem Gerichtskommissär ist von dieser letztwilligen Verfügung nichts bekannt. Auffindbar ist sie auch nicht.

Dies hat zur Folge, dass das gesamte Vermögen auf viele, teilweise weit entfernte Verwandte aufgeteilt wird und die Pflegenden praktisch mit leeren Händen dastehen. Ein solcher Fall ist nicht untypisch!

Oft wird ein Testament errichtet, ist aber nach dem Tod nicht mehr auffindbar bzw. weiß niemand von der Existenz einer solchen letztwilligen Verfügung.

Damit Derartiges nicht passiert, hat die österreichische Rechtsanwaltschaft nunmehr ein nationales Testamentsregister eingerichtet. In dieser elektronischen Datenbank können Testamente und Vermächtnisse registriert werden. Nicht die Urkunde selbst wird in der Datenbank hinterlegt, sondern nur,  dass eine letztwillige Verfügung errichtet worden ist und wo sie aufbewahrt wird.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird. Der Gerichtskommissär bzw. das Verlassenschaftsgericht muss im Falle des Versterbens einer Person im nationalen Testamentsregister nachschauen, ob eine letztwillige Verfügung dieser Person dort registriert ist.

Jeder kann – gegen ein geringes Entgelt – sein bereits bestehendes Testament oder Vermächtnis von einem Anwalt in Österreich in diesem Testamentsregister registrieren lassen. Wo die letztwillige Verfügung dann verwahrt wird, wird wie erwähnt bei dieser Registrierung angegeben. Zweckmäßig wird es sein, eine letztwillige Verfügung in einer Anwaltskanzlei zu hinterlegen, damit diese beim Ableben des Testators das Original direkt dem Verlassenschaftsgericht aushändigt. Aber auch jeder andere Aufbewahrungsort ist möglich, solange im Verlassenschaftsverfahren der Zugriff gesichert ist.

Gerade im Bereich des Erbrechtes und der Verlassenschaftsverfahren sind die Rechtsanwälte erfahrene Berater, es wird im Zuge einer Nachregistrierung vernünftig sein, das bereits bestehende Testament rechtlich prüfen zu lassen oder gar neu zu errichten. Im Übrigen kann ein bereits errichtetes und registriertes Testament jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden. Die österreichische Rechtsanwaltschaft hat mit diesem nationalen Testamentsregister ein weiteres Stück Rechtssicherheit geschaffen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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