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Das neue Führerschein-Vormerksystem

Bez. Insp. Mario Leiter informiert über die Details dieses neuen Systems

Mit 1.7.2005 ist in Österreich das neue Vormerksystem nach jahrelangen Diskussionen in Form eines Kompromisses in Kraft getreten. Ziel ist es, „Risikolenker“ und „Mehrfachtäter“ im Straßenverkehr zu erfassen und dadurch die Anzahl der Verletzten und Todesopfer auf Österreichs Straßen zu reduzieren.

Konkret bedeutet das Vormerksystem, dass 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte, die bisher nicht zum Führerscheinentzug geführt haben, vorgemerkt und evident gehalten werden. Bei Begehung innerhalb von 2 Jahren ist folgendes vorgesehen:

1. Mal: Vormerkung
2. Mal: Maßnahme (zB Nachschulung)
3. Mal: Führerscheinentzug von 3 Monaten

Die Begehung eines Deliktes wird im örtlichen Führerscheinregister für 2 Jahre vorgemerkt und nach Ablauf der 2 Jahre wieder gelöscht. Im Falle einer zweiten Vormerkung hat die Behörde dem Betreffenden die am besten geeignete Maßnahme vorzuschreiben. Als Maßnahmen kommen Nachschulungen, Perfektionsfahrten, Vorträge oder Seminare, Erste Hilfe Kurse, etc. in Betracht. Wird der Anordnung dieser Maßnahme nicht Folge geleistet, so ist die Lenkerberechtigung bis zum Befolgen der Anordnung zu entziehen.

Die Vormerkdelikte sind folgende:

  • Übertretung der 0,1-Promille-Alkohol-Grenze bei LKW-Lenkern
  • Übertretung der 0,1-Promille-Alkohol-Grenze bei Buslenkern
  • Behinderung von Fußgängern an Schutzwegen
  • Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“
  • Nichtbeachtung des Rotlichts
  • Befahren des Pannenstreifens (Behinderung von Einsatzfahrzeugen)
  • Missachtung des Fahrverbotes für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunneln
  • Übertretung der Vorschriften bezügl. der Beförderung gefährlichen Güter bei der Fahrt durch Autobahntunnel
  • Nichtbeachtung von Rotlicht bei Bahnübergängen, Umfahren bereits geschlossener Schranken
  • Lenken eines KFZ, dessen technischer Zustand oder dessen nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer darstellt
  • Nichtbeachtung von Vorschriften zur Kindersicherung
  • Übertretung der 0,5-Promille-Grenze (bis 0,8 Promille)
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden

Die bisherigen Delikte, die zum Führerscheinentzug geführt haben (zB Lenken eines KFZ mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,8 Promille oder Überschreitung der höchst zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebietes, etc.) bleiben davon völlig unberührt. Auch andere Verwaltungsstrafen bleiben vom Vormerksystem unberührt.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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