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Fremdenverkehr

Die Besonderheiten der Vermögensweitergabe
Der überwiegende Teil von Fremdenverkehrsbetrieben wird im Rahmen einer Familie geführt, die Mitglieder der Familie arbeiten mit und haben auf die Betriebsführung Einfluss.

Im Nachfolgenden wollen wir zunächst die Vor- und Nachteile von solchen Familienbetrieben beschreiben. Sie sind die wichtigste Säule unseres Fremdenverkehrs und gerade bei ihnen sind Nachfolgeregelungen nur mit großem Fingerspitzengefühl erfolgreich zu installieren. Es geht nämlich nicht nur um die Weitergabe von Vermögen, sondern wohl auch darum, herauszufinden, wer die Fähigkeiten und Einsatzfreude zur Fortführung des Betriebes hat und wie andere Familienmitglieder abgefunden werden können, ohne dass eine Existenzgefährdung stattfindet.

Vorteile des Familienbetriebes

  • Großes persönliches Interesse an der Mitwirkung des Betriebes
  • Einsatzfreude
  • Eingehen auf die Gästebedürfnisse
  • Nutzung aller betrieblichen Chancen
  • Erhaltung des Unternehmens für die Familie
  • Weitergabe der geschäftlichen Verbindungen und Betriebserfahrung von einer Generation zur nächsten
  • Traditionsbewusstsein
  • Mitarbeiter spüren die innere Kraft der Familie

Nachteile des Familienbetriebes und Gefahren

  • Verknüpfung der betrieblichen und privaten Sphäre und – damit einhergehend – die Gefahren für Ehe, Familien und Erbfolge, private und berufliche Reibungspunkte kommen zusammen
  • Erbstreitigkeiten können die Existenz des Betriebes gefährden
  • Die gesetzliche Erbfolge stellt alle Erben gleich und nimmt keine Rücksicht auf die weitere Lebensfähigkeit eines Betriebes
  • Wegfall des Betriebsinhabers kann mit zusätzlichen Belastungen auf die Auszahlung von Erbanteilen und Pflichtteilsansprüchen verbunden sein
  • Ehescheidung kann die betriebliche Kontinuität gefährden
  • Traditionsbewusstsein kann die notwendige Weiterentwicklung verzögern
  • Zu wenig Impulse von „Außen“
  • Häufig lange Anwesenheit mit Stressspitzen in der Saison
  • Unsicherheit der Unternehmer, wenn er nicht unmittelbar im Betrieb anwesend ist. In diesem Zusammenhang besteht häufig der Irrglaube, dass die Betriebe zu klein sind um eine geeignete Vertretung zu sichern
  • Private und berufliche Konflikte übertragen sich auf Mitarbeiter und in der Folge auf die generelle Stimmung im Betrieb

Problemquellen

In den Beziehungen zwischen dem bisherigen Unternehmer und seinem ins Auge gefassten Nachfolger/Nachfolgerin treten häufig Schwierigkeiten auf. Die Älteren sind unsicher über die persönliche und fachliche Eignung des Nachfolgers. Der Nachfolger unterliegt einer „Dauerkontrolle“, man wird mit den weichenden Kindern verglichen. Übermäßig Kritik ist oft anzutreffen. Persönliche Emotionen spielen bei der Übergabe einen ganz wesentlichen Punkt.

Unser Tipp

Unter Beiziehung eines einschlägig erfahrenen externen Konsulenten konzipieren beide Generationen ein gemeinsames strategisches Ziel. Berücksichtigungswürdige Interessen auf Seiten des Übergebers sind vor allem adäquate Altersversorgung, dies inkludiert auch eine entsprechende Wohnung. Auf Seiten des Übernehmers hat der Konsulent die Aufgabe, ihn in seinen eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Ein Fehler des übergebenden Unternehmers besteht häufig daran, den potenziellen Unternehmer im Betrieb zu halten und mitarbeiten zu lassen, ihm aber nicht rechtzeitig den erforderlichen Einblick in die kaufmännische Gebarung zu ermöglichen.

Der richtige Zeitpunkt

Hier sind sicherlich keine generellen Ratschläge möglich. Der Einzelfall entscheidet. Wichtig ist jedoch, dass für die unvorbereiteten Übergaben (zB im Todesfall) Vorkehrungen getroffen werden („Testament“).

Zu beachten ist, dass der Übergabezeitpunkt nicht zu spät erfolgt, häufig sind die Nachfolger bereits zwischen 45 und 60 Jahren und könnten eigentlich übersprungen werden.

Modelle

1. TEILNAHME AN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
Als erster Schritt einer Nachfolgeregelung können geeignete Nachfolger persönlich in die Geschäftsführung aufgenommen werden, ohne dass eine gesellschaftsrechtliche Beziehung als vermögensrechtliche Beteiligung dieser Personen besteht. Die unmittelbare Aufnahme in die Geschäftsführung ist allerdings nur bei Gesellschaften möglich, bei denen Nichtgesellschafter die Geschäftsführerfunktion (GmbH, GmbH & Co KG) übernehmen kann. Bei allen anderen Gesellschaften bzw. Einzelunternehmung kann dies durch Erteilung einer Prokura oder durch Erteilung von Handelsvollmachten gelöst werden.

2. VARIANTE VERPACHTUNG
Als Variante ist auch die vorübergehende Verpachtung des Unternehmers an einen potenziellen Nachfolger zu nennen. Für den Verpächter gibt es für die Verpachtung so lange keine Steuerpflicht, als die Wiederaufnahme des Betriebes möglich erscheint.

3. ENTGELTLICHE ÜBERGABE
Bei der entgeltlichen Übergabe ist es wichtig, auch für den Übergeber Vorsorge zu treffen. Ein gesicherter Lebensabend muss gewährleistet sein. Dies kann mit den verschiedensten Arten von Renten (Kaufpreisrente, Versorgungsrente, Unterhaltsrente) vorgenommen werden. Der Wohnbedarf kann durch ein Wohnrecht abgesichert werden.

Wird das Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft geführt, besteht auch die Möglichkeit, den Übergeber noch mit ganz geringen Anteilen an der Gesellschaft weiter beteiligt zu lassen und ihm jedoch einen gewissen Gewinn gesellschaftsrechtlich zu garantieren. Möglich wäre es aber auch, ihm für einige Jahre das Fruchtgenussrecht an den übergebenen Gesellschaftsanteilen zu überlassen.

Je nachdem, also ob es sich um eine Einzelfirma, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, müssen die einzelnen Schritte individuell abgestimmt werden. Es kann aber auch vernünftig sein, dass gerade im Zuge der Übergabe eine Umgründung stattfindet, allenfalls auch um so Geschwister an der Gesellschaft zu beteiligen, jedoch ihren Einfluss auf die Geschäftsführung minimal zu halten.

Zusammenfassung

Generell lässt sich sagen, dass der Übergabeprozess innerhalb der Familie oder die Übergabe auch an Außenstehende oft mehrere Jahre dauern kann und von einer optimalen Planung geprägt sein soll. Jede Unternehmensnachfolge stellt sicherlich ein Sonderfall dar. Wer Generallösungen anbietet, demaskiert sich als Scharlatan. In unserer Kanzlei werden daher für jeden Einzelfall Lösungen für die Mandanten nach Maß gefertigt. Diesen Beratungen müssen intensive Gespräche sowohl mit dem Übergeber, wie Übernehmer vorausgehen. Vor allem im Familienbereich ist es wichtig, auch mit den Geschwistern des Übernehmers zu Gunsten des Weiterbestandes zu sprechen, da diese oft zu Gunsten des Unternehmens auf Teile ihres Erbes verzichten müssen. Übergaben im Familienkreis sollten in der Regel mit Pflichtteilsverzichten der Geschwister abgesichert werden.

Eine optimale Übergabe stellt immer einen recht großen persönlichen Aufwand für alle Beteiligten dar. Zu empfehlen ist jedenfalls, dass rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung begonnen wird, da sich der geeignete Betriebsübernehmer nicht aus dem Ärmel schütteln lässt. Ist die Übernahme im Familienkreis nicht möglich, muss ebenfalls rechtzeitig darüber nachgedacht werden, was mit dem Betrieb geschehen soll – ob allenfalls ein Verkauf, eine Verpachtung an einen guten Mitarbeiter oder etwas anderes in Frage kommt. In diesen Fällen ist eine rechtzeitige Planung wichtig, um die Folgekosten niedrig zu halten und einen optimalen Erlös für den Unternehmer zu erreichen. Eine gute und vernünftige Übergabeplanung ist eine wichtige unternehmerische Entscheidung, der genauso Augenmerk geschenkt werden muss wie dem Aufbau des Unternehmens. Über all dem darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Unternehmer auch eine so genannte Katastrophenplanung – gerade in Familienbetrieben – vorsehen muss, dh, im Falle seines plötzlichen Ausscheidens ist es gerade bei Familienbetrieben wichtig, eine Regelung zu treffen, Familienstreitigkeiten sind sonst vorprogrammiert.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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