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Wohnungseigentum

Seit der Kanzleigründung hat Dr. Piccolruaz sen. ständig Wohnanlagen betreut, die vornehmlich im Bezirk Bludenz, aber auch in Feldkirch und im Bregenzerwald errichtet worden sind. Bis zum heutigen Tage sind in über 55 von ihm betreuten Anlagen mehr als 1000 Wohnungen errichtet worden. Die Kanzlei dürfte, wenn auch noch Kleinobjekte, die hier nicht aufgezeigt sind, eingerechnet werden, weit über 1000 Wohnungseigentumsverträge erarbeitet haben. Es blieb aber in den seltensten Fällen bei der reinen Vertragsgestaltung. Ein Teil der Projekte waren sogenannte Miterrichtergemeinschaften, wobei unsere Kanzlei die gesamte finanzielle Abwicklung, die Schlußabrechnung, die Bezahlung der Handwerksfirmen etc. innehatte, also wie eine Geschäftsführerin agierte. In den meisten anderen Fällen hatten wir zumindest auch die Treuhandschaft übernommen, d.h., die Kaufpreise für die Wohnungen wurden von den finanzierenden Banken auf ein Treuhandkonto einbezahlt und ihnen hiefür die entsprechenden pfandrechtlichen Sicherstellungen eingetragen. Im Laufe der Jahre haben wir über 1200 Wohnungswerber betreut. Das von ihnen erworbene Vermögen (das von uns treuhändig verwaltet worden ist) hat zusammengenommen einen Wert von mindestens 2,5 Milliarden Schillingen. Mit Stolz verweist Dr. Piccolruaz sen. immer wieder darauf, daß es in all den Jahren nur einen einzigen Rechtsstreit gegeben hat. Den zettelte damals mutwilligerweise (nach Aussage des Richters) die Arbeiterkammer an, verlor ihn hochkantig und hat dann die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, so daß fast Exekutionsführung notwendig wurde.

Selbstverständlich sind wir weiter in diesem Geschäft tätig. Die rein technische Abwicklung hat nunmehr Dr. Petra Piccolruaz-Klotz übernommen. Derzeit betreut unsere Kanzlei 7 Wohnanlagen (auch mit Geschäften), (teilweise in Bau, teilweise in Vorbereitung). In denen werden über 130 Wohnungs- bzw. Geschäftseinheiten geschaffen. Der Gesamterrichtungswert dieser Realitäten beträgt über ATS 350 Mio.

Das Wohnungseigentumsrecht, auf welchem Gebiet wir uns mit Fug und Recht als Spezialisten bezeichnen können, ist aber nicht nur für „große Wohnanlagen“ geeignet. Für eine große Zahl von 2 oder 3-Familienhäusern haben wir rechtliche Ordnung dadurch geschaffen, daß wir an den einzelnen Stockwerken Wohnungseigentum begründeten. Wohnungseigentum ist nichts anderes als eine im Grundbuch eingetragene fixe Benutzungsregelung, wobei einer bestimmten Person ein genau abgegrenzter Teil eines Hauses zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht. Der Vorteil bei Häusern mit mehreren Wohnungen besteht nun darin, daß jeder seine Wohnung ausbauen, hierauf ohne Zustimmung der anderen Kredite aufnehmen, sie an Kinder oder Ehegatten übertragen, aber auch frei veräußern kann. Die freie Veräußerung haben wir in manchen Fällen auf Wunsch vertraglich und grundbücherlich eingeschränkt, weil man ja nicht haben will, daß ein "Fremder" plötzlich im eigenen Haus wohnt. Hier gibt es eine Vielzahl von Varianten, die wir aus langjähriger Erfahrung in- und auswendig kennen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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