suchen

Ferienhaus anmelden

Aktuell. Weil eine Familie ein seit Langem als Ferienhaus genutztes Objekt nicht meldete, wurde sie bestraft.

Die Vorarlberger Familie hatte ihr Feriendomizil im Montafon bereits 1971 errichtet. Damals war die Nutzung ohne jede Einschränkung genehmigt worden. Dennoch gab es mehr als 40 Jahre später, nämlich 2013, einen Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft wegen „unrechtmäßiger Nutzung“. Die Eigentümer erhoben Einspruch. Der Verwaltungsgerichtshof entschied aber gegen die Familie.

Neue Beschränkungen im Raumplanungsgesetz

„1973, also zwei Jahre nach dem Hausbau, wurden im Raumplanungsgesetz gesetzliche Beschränkungen für Ferienwohnungen erlassen. Und 1993 beschloss der Landtag eine Novelle, die auf Objekte abzielte, die vor dem Raumplanungsgesetz errichtet worden waren. Solche Wohnungen konnten nachträglich die jetzt erforderliche Bewilligung erhalten, wenn sie bei der Gemeinde angemeldet wurden“, erläutert der Bludenzer Anwalt und Immobilienfachmann Mag. Patrick Piccolruaz. Diese Regelung wurde damals in der Öffentlichkeit heiß diskutiert und die Montafoner Gemeinde schrieb alle Haushalte an. Die Eigentümer des bewussten Objektes reagierten allerdings nicht.

Einspruch erhoben

Als der Strafbescheid einlangte, erhoben die Eigentümer Einspruch. Sie verwiesen auf die 1971 erteilte Nutzungsberechtigung ohne Einschränkung. Ebenso verwiesen sie auf die „Bestandsregelung“ um Raumplanungsgesetz. Sie sagt aus, dass Gebäude, die der aktuellen Flächenwidmungsplanung widersprechen, weiter genutzt werden können, wenn das früher rechtmäßig war und es keine nachteiligen Folgen für die Allgemeinheit gibt. Mag. Piccolruaz: „Der Verwaltungsgerichtshof verwies aber auf die versäumte Anzeigepflicht. Der Strafbescheid war also zu Recht ergangen, die Strafe muss bezahlt werden und die Nutzung als Ferienhaus bleibt untersagt.“

Mag. Patrick Piccolruaz, RA in Bludenz, VN - Immobilienbeilage der Vorarlberger Nachrichten 01./02. April 2017

Artikel downloaden: Ferienhaus anmelden

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.