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Schenken und Erben wird teuer


Neue Bestimmungen sollen schon ab Juni/Juli gelten

Im Zuge der angekündigten Steuerreform langt die Regierung künftig kräftig zu, wenn Grundstücke, Häuser, oder Wohnungen verschenkt oder vererbt werden. „Man hört, dass der Gesetzesbeschluss schon im Juni/Juli in Kraft treten soll“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller von der Bludenzer Kanzlei Piccolruaz & Müller. Er rät zu schnellem Handeln. Bei Übertragungen im Familienverband gilt momentan der dreifache Einheitswert als Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer.

Der Einheitswert wird von den Behörden bestimmt und ist generell niedrig. Damit ist bald Schluss. Die Regierung will nämlich, dass die Höhe der Grunderwerbsteuer künftig abhängig ist vom tatsächlichen Wer der Liegenschaft. Das Stufenmodell seht einen Steuersatz von 0,5 bis 3,5 Prozent vor. Die Kosten der Übertragung können sich dadurch mehr als verdoppeln: Bei einem Einfamilienwohnhaus mit Grundstück liegt der Einheitswert bei etwa 50.000 Euro, der Verkehrswert ist aber oft zehn mal so hoch.

Momentan sind bei einer Übertragung im Familienverband 3000, künftig 7750 Euro Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Dazu kommen 1,1 Prozent Eintragungsgebühr beim Grundbuch, die bisher vom dreifachen Einheitswert und künftig wohl vom Verkehrswert berechnet werden. Damit nicht genug: Um den Verkehrswert zu berechnen, muss künftig ein Sachverständiger beigezogen werden.

Dafür sind noch einmal mindestens 1.200 Euro zu veranschlagen.

Erhöhung auch bei Immobilienertragsteuer
Wurde eine Immobilie nach dem 1. April 2002 angeschafft, erhöht sich beim Verkauf die Immobilienertragsteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent des Gewinnes (Anschaffungskosten minus Veräußerungserlös).

Außerdem soll der Inflationsabschlag abgeschafft werden. Bei „Altvermögen“ (Erwerb vor 1 April 2002) erhöht sich der Steuersatz von 3,5 auf 4,2 Prozent des Verkaufserlöses.

„Die Regierung möchte den Betroffenen möglichst wenig Zeit geben, zu reagieren. Darum sollen die neuen Bestimmungen so überraschend schnell in Kraft treten“, erklärt Dr. Müller. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten.

Bludenzer Anzeiger vom Freitag, 8. Mai 2015

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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