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Tücken der Testamentserrichtung

Worauf beim Erstellen eines rechtsgültigen Testamentes zu achten ist

Die Vorschriften, die bei einer Testamentserrichtung beachtet werden müssen, sind komplex und vielfältig. Einen rechtlichen Beistand beizuziehen ist daher überaus wichtig.

Strenge Formvorschriften
Aus gutem Grund gibt es für letztwillige Verfügungen strenge Formvorschriften. Die Verletzung dieser Vorschriften bewirkt die Ungültigkeit des Testaments. Zum Beispiel kann nur jemand, der über 18 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, testieren.
Auch sonstige strenge Formvorschriften sind zu beachten. Das eigenhändige Testament ist nur gültig, wenn der Erblasser, den gesamten Text eigenhändig ge- und unterschrieben hat. Beim sogenannten „fremdhändigen“ Testament kann der Text auch per PC geschrieben werden. Der Erblasser muss aber dann vor drei anwesenden Zeugen unterschreiben. Die Zeugen müssen mit einem Zusatz auf Ihre Zeugeneigenschaft unterfertigen.

Das Notfalltestament
Ein mündliches Testament ist nunmehr als „Notfalltestament“ gültig. Es müssen außerdem zwei nicht erbberechtigte Zeugen anwesend sein. Ein solches Testament verliert nach drei Monaten seine Gültigkeit.

Inhaltliche Grenzen
Ein Testament kann nicht gänzlich nach seinem Gutdünken errichtet werden. Das Pflichtteilsrecht sorgt dafür, dass bestimmte Personen bedacht werden müssen (Ehegatten, Kinder, etc.). Werden sie übergangen, können sie Geldansprüche gegen den testamentarischen Erben stellen, was diesen bisweilen überfordern kann. Es gibt jedoch das Instrument des „Pflichtteilsverzichtes“. Darin geben Pflichterben ihre Rechte auf. Die diesbezügliche Urkunde ist wiederum strengen Formvorschriften unterworfen.

Objektive Willensmängel
Häufiger Streitpunkt nach dem Tode des Erblassers ist die Frage, ob er zum Zeitpunkt der Verfassung des Testaments einerseits völlig frei von Zwängen war und andererseits noch soweit „bei Sinnen“ war, dass er die Tragweite seinen Handelns abschätzen konnte. Nicht selten muss dies nachträglich in einem Gutachterprozess entschieden werden.

Die Testamentsanfechtung
Ein fehlerhaftes Testament kann von demjenigen, der durch den Wegfall des Testamentes begünstigt ist, angefochten werden. Dies sind in erster Linie die Kinder und Ehegatten als gesetzliche Erben. Es können aber auch Eltern und weitere Verwandte sein. Wird das Testament für ungültig erklärt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Die Testamentsregistrierung
Ein Testament ist wirkungslos, wenn es nicht aufgefunden werden kann. Bei einem Rechtsanwalt können Sie Ihr Testament im österreichischen Testamentsregister registrieren lassen. Dies gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihr Testament auch gefunden und befolgt werden kann. Das Testament sollte auch nicht zu Hause aufbewahrt werden, sondern bei einem Notar oder Rechtsanwalt. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch wirklich befolgt wird.


Kurz informiert

Eigenhändiges Testament:
    
- eigenhändig ge- und unterschrieben

Fremdhändiges Testament:
    - nicht eigenhändig - vor 3 Zeugen bestätigt
    - Zeugenunterschrift mit dem Zusatz „als Zeuge“

mündliches Testament:
    - im Notfall vor 2 Zeugen - gilt nur 3 Monate

das Testament sollte im zentralen Testamentsregister registriert werden


Dr. Stefan Müller, VN 22.06.2013

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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