suchen

Verordnungen müssen begründet werden - 01/2011

Verordnungen müssen nachvollziehbar begründet werden. Der VfGH schiebt Behördenwill-kur einen Riegel vor.

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren ein Verkehrsteilnehmer. Er hatte gegen ein Strafer-kenntnis der Bundespolizeidirektion Wien berufen, weil er in Wien in der Pötzleinsdorfer Straße die Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten hatte. Der Unabhängige Verwaltungs-senat stellte einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung, mit der die Tempo-30-Zone aus-geweitet worden war. Der nun angerufene VfGH betrachtete das Verfahren genau: Demnach hatte die Bezirksverwaltung ihren Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone mit dem Errei-chen einer Verkehrsberuhigung begründet. Dies erscheine aufgrund der Nähe der Rudolf-Steiner-Schule und des Pötzleinsdorfer Schlossparks sinnvoll. Der Magistrat der Stadt Wien führte eine Verhandlung an besagtem Ort durch.

Klärung der Notwendigkeit fehlte
Ob eine Klärung der Gefahren oder Belästigungen für Bevölkerung und Umwelt stattgefun-den hat, ergebe sich aus der Verhandlungsniederschrift aber nicht, erklärte der VfGH. Auch dem Verordnungsakt könne kein Hinweis dafür entnommen werden, aufgrund welcher kon-kreten Umstände die Erweiterung der 30-km/h-Zone für erforderlich erachtet wurde. Der VfGH (V 379/08) entschied sich daher, die Tempo-30-Zone im Straßenzug „Pötzleinsdorfer Straße zwischen Geymüllergasse und Khevenhüllerstraße“ aufzuheben.

Wie es nun weitergeht, ist unklar: Die Verantwortlichen überlegen noch, ob die Erweiterung der Tempo-30-Zone erneut (und diesmal auf korrektem Weg) verordnet werden soll.

Dr. Stefan Müller
Rechtsanwalt in Bludenz

                                                                                                      VN, 09.03.2011 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.