Eine aktuelle Verwaltungsgerichtshofentscheidung befasst sich mit der Frage, wie Dienstver-träge zwischen nahen Angehörigen („angestellte Ehegattin“) steuerlich zu behandeln sein. Es kam zu folgendem Ergebnis:
Verträge zwischen nahen Angehörigen sind nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zwei-fel ausschließenden Inhalt haben und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingun-gen abgeschlossen worden wären.
Ein Dienstverhältnis unter nahen Angehörigen ist unter anderem nur dann steuerlich anzuer-kennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen ist.
Auch eine „Unterbezahlung“ führt dazu, dass das Dienstverhältnis dem erforderlichen „Fremdvergleich“ nicht standhält und daher steuerlich nicht anzuerkennen ist (VwGH 22.03.2010, 2008/15/0099).
Mag. Patrick Piccolruaz
Rechtsanwalt in Bludenz
Gastronomica, WKO, 01/2011