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Freivergabe: Jetzt kann schneller gebaut werden

Bund, Länder und Gemeinden können neuerdings kleinere Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren vergeben.

Anhebung der Schwellenwertgrenzen
Seit Anfang Juni darf die öffentliche Hand Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben. Vorher lag diese Grenze bei 40.000 Euro. Für Bauaufträge im Wert von bis zu einer Million Euro reicht nun ein „nicht offenes Ausschreibungsverfahren“: Man lädt mindestens fünf Bieter ein, und einer von diesen erhält den Auftrag. Davor lag der Schwellenwert für dieses Verfahren bei 120.000 Euro.

Angst vor Freunderlwirtschaft
Im Vorfeld hatte es Kritik gehagelt: Die Anhebung würde der Freunderlwirtschaft Tor und Tür öffnen. Auch wurde kritisiert, dass Aufträge dadurch nur vorgezogen werden, was bei einer längeren Krise nichts helfen würde.

Gezielter Kampf gegen die Wirtschaftskrise
In der Branche denkt man darüber anders: Man sieht eine Chance für die öffentliche Hand, die Wirtschaftskrise gezielt in bestimmten Regionen zu bekämpfen. Die Auftraggeber könnten sich ja trotzdem informieren und Preisvergleiche anstellen. Doch müsse man nun nicht mehr bei jedem Auftrag fürchten, dass sich jemand übergangen fühlt und Einspruch erhebt, was Bauvorhaben verzögere.

Nach Lust und Laune Aufträge vergeben können Bürgermeister auch jetzt nicht. Die vergaberechtlichen Regeln sind nicht außer Kraft. Das Gleichbehandlungsgebot, gilt weiter. Die Aufträge müssen transparent und sachlich angemessen sein. Auch Direktvergaben sind der Nachprüfung nicht entzogen. Wer sich übergangen fühlt, tut sich aber künftig schwerer.
 
Dr. Stefan Müller
Rechtsanwalt in 6700 Bludenz

VN 12.09.2009 

 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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