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Schadenersatz wegen Eintrag in "schwarze" Bonitätsdatei - 05/2008

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Wirtschaftsauskunftsdienst auf immateriellen Schadenersatz nach dem Datenschutzgesetz geklagt und vorläufig Recht bekommen.

Dem Konsumenten wurde der Abschluss eines Handyvertrages wegen „Bonitätsmangels“ verweigert. Dieser Begründung des Mobilfunkanbieters lag ein negativer Eintrag in der Datenbank eines Wirtschaftsauskunftsdienstes aus einer angeblichen „Verwaltungsübertretung“ zugrunde. Es handelte sich um eine Forderung über einen „Unkostenbeitrag“ für Abfallbeseitigung, die von einer Vorschreibung eines Überwachungsunternehmens für Müllplätze stammte. Diese Forderung hatte der Konsument bereits im Vorfeld gegenüber dem betreibenden Inkassobüro bestritten und auch nicht bezahlt.

Der VKI klagte auf Schadenersatz und bekam vom Erstgericht Recht. Der Auskunftsdienst müsse dem Konsumenten wegen Verwendung seiner Daten entgegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes den immateriellen Schaden ersetzen. Das Gericht rügte, dass der Konsument über die Aufnahme der Daten nicht benachrichtigt wurde.

Die Verweigerung der Zahlung eines „Unkostenbeitrages“, die nicht auf einem Vertrag beruhte, habe keine Aussagekraft in Bezug auf die Kreditwürdigkeit. Eine solche Eintragung sei vielmehr geeignet, das berufliche Fortkommen zu gefährden, weil potenzielle Geschäftspartner Personen, deren Kreditwürdigkeit in Frage steht, meiden würden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Walgaublatt, 09.05.2008

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