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Auslandsunfall & Schadenersatz - 02/2008

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bringt nun wesentliche Erleichterungen für österreichische Autofahrer, die nach einem Auslandsunfall Anspruch auf Schadenersatz haben.

War in einem solchen Fall keine außergerichtliche Einigung möglich, musste bislang der Geschädigte eine Klage im Unfallland einbringen, obwohl er möglicherweise weder Sprache noch das Rechtssystem kannte. Ein schwieriges und mühsames Unterfangen. „Nun ist es möglich, die ausländische Versicherung seines Unfallgegners direkt vor einem österreichischen Gericht zu verklagen. Das bedeutet eine immense Erleichterung für den Geschädigten“.

Viele ausländische Versicherungen spekulierten bis dato damit, dass sich die Geschädigten von den Mühen einer Klage im Ausland abschrecken lassen würden. Der ÖAMTC hatte deshalb gemeinsam mit österreichischen EU-Parlamentariern einige Jahre dafür gekämpft, dass ein Unfallopfer die Versicherung des Gegners im Heimatland verklagen kann. In der fünften Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie wurde zwar das Klagerecht verankert, die Formulierung war aber so schwammig, dass nun eine Klarstellung durch den EuGH nötig geworden ist.

Endlich kommen Geschädigte schneller zu ihrem Geld und das jahrelange Prozessieren, das wir aus Italien oder Spanien kennen, hat ein Ende.

Ein Risiko bleibt: Angewendet wird immer das Recht jenes Landes, in dem der Unfall passiert ist. Die Schmerzensgeldsätze in Polen z.B. sind andere wie jene in Spanien oder die unsrigen.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Walgaublatt, 15.02.2008

Rechtsanwälte
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