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Rechtsschutzversicherung und ihre Fallen - 06/2007

Viele meinen, mit einer Rechtsschutzversicherung in jeder rechtlichen Angelegenheit nach Belieben Anwälte einschalten, Gerichts- und Verwaltungsverfahren und außergerichtliche Verhandlungen sowie Exekutionen betreiben zu können, ohne selbst zur Kasse gebeten zu werden. Die meisten von ihnen irren. Es lohnt sich daher, vor Abschluss einen kritischen Blick in die Vertragsgrundlagen zu werfen.

Besonders kritische Punkte sind: Häufig ist eine „Streitwertobergrenze“ festgelegt. Fälle, die darüber hinausgehen, d.h. wo es um besonders viel Geld geht, sind dann nicht mehr gedeckt. Regelmäßig sind auch Kauf- und Mietverträge oder solche über Kraftfahrzeuge ausgenommen. Der Beratungsrechtsschutz deckt meist nur eine mündliche Beratung monatlich, gegebenenfalls ein Schreiben pro Jahr. Im „Rechtsschutz für Grundeigentum“ besteht meist kein Versicherungsschutz für den Vertrag über den Ankauf oder Verkauf des Grundstückes bzw. der Wohnung. Wer eine Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat, kann damit nicht Ersatzansprüche aus Verträgen abdecken. Familienrechtsschutz wiederum finanziert in der Regel nicht die Kosten einer Scheidung. Es kommt auch vor, dass die Beiziehung eines eigenen Vertrauensanwaltes einen Selbstbehalt nach sich zieht. Kostendeckung für außergerichtliche oder vorprozessuale Aufwendungen ist gelegentlich sogar ausgeschlossen, oft jedoch mindestens beschränkt. Vor Abschluss eines Vertrages ist also dringend geboten, sich über den Umfang im Detail aufklären zu lassen, will man nicht später unangenehme Überraschungen erleben.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Anzeiger, 15.06.2007

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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