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Patchwork-Familien - 06/2007

In der Trennungsphase müssen die Eltern die Bedürfnisse des Kindes wahrnehmen.

Je nach Altersstufe ergeben sich unterschiedliche; generell sind aber der Erhalt der Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil sowie Etablierung neuer Strukturen im Alltag wichtig. Grundsätzlich sollten bei allen rechtlichen Fragen, die das Kind betreffen (Obsorge, Besuchsrecht, Unterhalt), einvernehmliche Regelungen angestrebt werden. Diese erweisen sich in der Praxis als haltbarer. Es gibt seit 2001 die gemeinsame Obsorge. Dies bedeutet, dass nach der Scheidung die Obsorge beider Elternteile bestehen bleibt. Auch bei unverheirateten Paaren kann die Obsorge beider Eltern nach der Trennung vereinbart werden.

Recht auf Kontakt
Das Besuchsrecht ist nicht primär als Recht eines Elternteiles, sondern als Recht des Kindes zu verstehen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, darf den Kontakt zum anderen Elternteil nicht behindern. Als „Starthilfe“ in konfliktbelasteten Situationen gibt es Besuchsbegleitung, die man beim zuständigen Gericht beantragen kann.

Patchwork-Familien
Derzeit gibt es keine Regelung bezüglich der Rechte und Pflichten von Stiefeltern. Welche Erziehungsaufgaben bzw. welche Rolle der neue Partner dem Kind gegenüber übernimmt, ist also jeweils individuell zu klären. Wichtig ist vor allem wieder, den Kontakt bzw. die Beziehung zum getrennt lebenden leiblichen Elternteil zuzulassen. In einer gesetzlichen Regelung wären individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vorzusehen.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Walgaublatt, 01.06.2007

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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