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Äpfel in des Nachbars Garten - 09/2007

Der Herbst ist da, die Blätter fallen – auch in des Nachbars Garten, jedes Jahr derselbe Ärger. Und was ist mit den Äpfeln?

Vor drei Jahren ist eine neue Bestimmung in Kraft getreten, die nachbarschaftliche Streitigkeiten regelt. Neu ist vor allem der Hinweis, dass die Nachbarn bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Überdies ist  vor Klagseinbringung ein Schlichtungsversuch vorzunehmen.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von oberstgerichtlichen Entscheidungen, die aber meist die bisherigen Auffassungen bestätigen. Ein Nachbar darf weiterhin die Früchte behalten, die auf seinen Grund fallen, er darf sie auch von überhängenden Ästen nehmen, ja es ist ihm sogar erlaubt, Äste und Wurzeln zu entfernen, allerdings, und das ist neu, er hat dabei „fachgerecht“, vorzugehen die Pflanze „möglichst zu schonen“.  Die Kosten hiefür muss er selber tragen. In all seinen Entscheidungen hat der OGH den Grundsatz der Ortsüblichkeit in den Vordergrund gerückt. Je näher eine Beeinträchtigung bei der Ortsüblichkeit liegt, um so eher ist sie zumutbar. Es spielt weiters eine Rolle, wie groß das beeinträchtigte Grundstück ist und wie viel Prozent der Fläche betroffen sind.

Laub entfernen
Laub und Nadeln, die auf Nachbars Grund fallen, muss dieser selbst beseitigen, auch bei erheblichem Arbeitsaufwand. Dies gilt auch, wenn er z. B. Dachrinnen und Abflüsse putzen lassen muss. Hier kann man sich nicht am Eigentüer der Bäume schadlos halten. Hingegen kann verlangt werden, dass eine Kletterpflanze, die eine Nachbarmauer bewächst, entfernt wird.

In einem anderen Fall wurde selbst der Schatten von 55 Fichten als zumutbar erachtet, weil die Nutzung des Nachbargrundstückes (breite Straße dazwischen) nicht erheblich beeinträchtigt sei, da ein auskragendes Hausdach den Lichtfall sowieso massiv beeinträchtige.

Zusammenfassend darf man aus diesen Entscheidungen ableiten, dass die Ortsüblichkeit bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, von entscheidender Bedeutung ist.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Vorarlberger Nachrichten, 22.09.2007

Rechtsanwälte
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