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«Wer konsumiert, muß zahlen»

Eingeschneite Urlauber müssen zahlen

Lech, Zürs (VN) „Wenn aufgrund es Schneechaos ein Gast nicht zu seinem Hotel durchkommen kann, dann hat er dafür auch nichts zu bezahlen“, bringt es der aus Zürs stammende Anwalt Stefan Müller auf den Punkt.

Noch etwas plakativer umreißt das Problem der Lecher Tourismuschef Hubert Schwärzler. „Einfach gesagt ist es so: Derjenige, der Leistungen konsumiert, muß dafür zahlen. Wenn jemand nicht zu uns kommt, können wir ihm das natürlich nicht in Rechnung stellen.“ Ein Urlauber muß auch nicht „wie die Maus vor dem Loch“ irgendwo ausharren, bis eventuell der Paß für ein paar Minuten aufgeht. „Da geht man vom Begriff der Zumutbarkeit aus. Das heißt, ein Tag mit der Anreise abwarten ist zumutbar, wenn’s länger Probleme gibt, kann er mit gutem Gewissen und ohne finanziellen Schaden daheim bleiben“, so Müller. Zudem seien die Hoteliers eher großzügig. Der Gast soll ja wieder einmal kommen. Anders ist natürlich die Situation der Eingesperrten. „Die haben dann ja Leistungen konsumiert, müssen also auch dafür zahlen.“

Vorarlberger Nachrichten, 10.02.1999

Rechtsanwälte
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