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Musterprozeß gegen Vandans

Gemeinde verbannte Gästehaus aus Prospekt
Vandans (VN-pi) Gegen die Gemeinde Vandans ist beim Landesgericht in Feldkirch ein für den Fremdenverkehr interessanter Musterprozeß anhängig. Ernst Platzer hat die Gemeinde geklagt, weil der Gemeindevorstand beschlossen hat, ihm die Aufnahme seines Gästehauses in den Ortsprospekt zu verweigern. Das sei für ihn existenzgefährend.

In diesem Rechtsstreit wird das Gericht die grundsätzliche Frage abzuklären haben, ob der Gemeindevorstand die Aufnahme eines Fremdenverkehrsbetriebes in den Ortsprospekt verwehren kann, wenn von Gästen Mängel behauptet werden.

„Der Bürgermeister sitzt mir auf...“

Der klagende Pensionsbesitzer bestreitet gegenüber den „VN“ die im Verkehrsamt bzw. bei der Gemeinde eingelaufenen Beschwerden und will den Grund für die Herausnahme seines Hauses aus dem Ortsprospekt vielmehr allein bei Bürgermeister Burkhart Wachter sehen. Er verweist seinerseits auf zahlreiche Schreiben von Gästen und das Gästebuch, die beweisen, wie wohl sich seine Gäste fühlen. „Seit ich vor einigen Jahren in einer anderen Angelegenheit den Vorarlberger Volksanwalt gegen die Gemeinde bzw. den Bürgermeister befaßt habe, sitzt mir dieser unnachgiebig auf“, begründet Ernst Platzer gegenüber den „VN“ seine Lage. Bürgermeister Wachter weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Es sei zwar richtig, daß Platzer das Verputzen eines Hauses (es stand viele Jahre im Rohbau) bei ihm urgiert habe. Er selbst und auch die Gemeindevertretung hätten hiefür allerdings keine besondere Dringlichkeit gesehen. Der Volksanwalt veranlaßt dann die Gemeinde aber, einen Beschluß zu fassen, daß dieses Haus innerhalb einer Frist durch den Besitzer doch zu verputzen ist. "Das hat aber überhaupt nichts mit der Herausnahme des Gästehauses Platzer aus dem Ortsprospekt zu tun. Hiefür waren ausschließlich massive Beschwerden von Pensionsgäste ausschlaggebend.“ Als Bürgermeister habe er zu sorgen, daß die Prospektwahrheit gewahrt bleibt. „Wir lassen uns nicht das Renommee des ganzen Ortes als Fremdenverkehrsgemeinde gefährden. Aber wenn Platzer seine bisherige Vermieterpraxis ändert, kommt er wieder in den Ortsprospekt“, versichert Wachter.

Qualitätskontrollen durch die Gemeinde?

Der Rechtsanwalt von Platzer, Dr. Stefan Müller vom Anwaltsbüro Piccolruaz & Lins, zur Vorgangsweise des Vandanser Gemeindevorstandes: „Meiner Auffassung nach liegt hier ein sittenwidriger Mißbrauch einer Monopolstellung vor. Er gibt dazu einschlägige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes. Es geht nicht an, daß die Gemeinde bzw. der Fremdenverkehrsausschuß die Aufnahme ins Ortsprospekt von Qualitätskriterien abhängig macht. Im konkreten Fall gilt es also die Frage abzuklären, ob sich die Gemeinde praktisch als Richter für Qualitätsbeschwerdeführer aufspielen kann. Ein Gast kann sich bei Beschwerden doch selbst zur Wehr setzen.“ Mit einem Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, dem Pensionsbesitzer die Konzession zu entziehen, ist die Gemeinde im Jahre 1988 allerdings nicht durchgekommen. Weil sich die Beschwerden aber weiter häuften, so meint Bürgermeister Wachter, habe die Gemeinde dann selbst gehandelt. Aufgrund der eingelangten Beschwerden hält er das Vorgehen des Gemeindevorstandes für gerechtfertigt.

Vorarlberger Nachrichten, 06.10.1990

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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