Eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Unternehmensnachfolge / Betriebsübergabe. Wir konzipieren einerseits Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, Unternehmenstestamente und andererseits die Übertragung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen. Die Beratung erfolgt sowohl im Zivilrecht als auch im Erbrecht.
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