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Skiunfälle in Österreich
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Skiunfälle in Österreich

Skiunfälle machen in den Alpinländern, wo etwa bis zu 30 Millionen Wintersportler auf zwei Brettern unterwegs sind, etwa einen Drittel aller Sportunfälle aus. In Österreich sind dies jährlich etwa 65.000 Skifahrer bei rund 9 Millionen Skifahrern. Jährlich sterben bei Skiunfällen in Österreich ca. 40 Personen.

Nach Erhebung des österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit resultieren ca. 80% aller Unfälle aus Wahrnehmungs- und Fahrfehlern, wobei vor allem die schweren Verletzungsfolgen oft auf Kollisionsunfälle zurückzuführen sind.

Bei teilweisem oder vorwiegendem Fremdverschulden spielt die Frage der Haftung, die neben den Personen- auch Sachschäden betreffen, eine große Rolle. In vielen Fällen muss die Verschuldensfrage durch ein Gericht geklärt werden.

Wenn am Unfall EU-Ausländer beteiligt sind, so ist aufgrund der EU-Verordnung (Rom II) österreichisches Recht anzuwenden, wenn das Ereignis oder die indirekten Schadensfolgen in Österreich eingetreten sind. Zuständig für die Abhandlung des Schadens ist jenes Gericht, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Diese Regelungen gelten übrigens auch für Nicht-EU-Ausländer.

Die Verschuldensfrage ist daher nach österreichischem Recht zu beurteilen. Da es keine grundsätzlichen speziellen Skifahrvorschriften gibt, wenden die Gerichte in Österreich (so wie auch in vielen anderen Staaten) die sogenannte FIS bzw. POE-Regeln (allgemeine Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes, Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratorium für Alpine Sicherheit) an. Diese Regeln sind zwar keine gültigen Rechtsnormen, es kommt ihnen aber laut Rechtssprechung als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des heutigen Skisports im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, erhebliche Bedeutung zu.

Unser Partner Dr. Stefan Müller ist geprüfter Skilehrer und Skiführer und vertritt seit Jahren Beteiligte bei Skiunfällen. Als Mitglied des Vereins SKILEX International (eine Vereinigung von Juristen, die beruflich immer wieder mit Rechtsfragen aus dem Bereich Sport und insbesondere Skirecht befasst sind) steht er auch im rechtlichen Gedankenaustausch auf nationaler und internationaler Ebene mit Juristen aus den typischen Alpinländern, wie Frankreich, Schweiz, Italien und Österreich.

Für Fragen kontaktieren Sie uns direkt online oder unter Tel. +43 (0)5552 62 286-0